Damit stille Feiertage auch still bleiben, darf Rambo am Karfreitag nicht zum Maschinengewehr greifen. Doch warum sind auch Kinderfilme betroffen?

Die FSK, also die „Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft“, ist zwar wichtig, aber nicht gerade beliebt. Ob nun 5-Jährige bittere Tränen weinen, weil sie nicht mal in Begleitung eines Erwachsenen „Ein Minecraft Film“ sehen dürfen oder Horrorfans über gekürzte Filmfassungen schimpfen: Wenn ein Film in Deutschland veröffentlicht werden will, braucht er eine FSK-Freigabe.
Dabei greift die FSK nicht selbst zur Schere, das zuständige Gremium verpasst jedem Film nur eine Altersfreigabe – oder verweigert sie in zu drastischen Fällen. Filme wie „Lilo & Stitch“ oder „Harry Potter und die Kammer des Schreckens“ kamen bereits in geschnittener Form in die deutschen Kinos, um eine möglichst niedrige Freigabe zu garantieren.
Die FSK drückt ein Auge zu

Doch die Jugend von heute ist abgestumpfter und die Bewertungen der FSK fallen weniger streng aus. Ein Aspekt, der aber noch immer leicht antiquiert anmutet, ist das Verbot diverser Filme an Karfreitag. Dafür kann man die FSK allerdings nicht kritisieren, denn es war eine politische Entscheidung, Filmen, die als „nicht feiertagsfrei“ gelten, die öffentliche Aufführung zu untersagen.
Der „ernste Charakter“ dieses Tages muss gewahrt werden, was gerade in den Fünfzigern, Sechzigern und Siebzigern nur erstaunlich wenigen Filmen gelang. Damals wurden über die Hälfte der eingereichten Filme von der FSK als „nicht feiertagsfrei“ eingestuft. Zum Vergleich: Von den 1.993 Filmen, die die FSK zwischen 2020 und 2024 prüfte, waren nur noch 8 Titel nicht für den Karfreitag geeignet.
Die SPIO-Abteilung Statistik & Marktforschung veröffentlichte 2016 eine Liste mit allen Filmen, die zwischen 1980 und 2015 keine Freigabe für stille Feiertage erhielten. Hier verbergen sich vor allem schlüpfrige Komödien oder vergessene Filmperlen wie „Harald Juhnke – Schrecken der Kompanie“, „Ich polier dir deine Glatze“ oder „Horrorsex im Nachtexpress“, aber eben auch bekannte Klassiker wie „Ghostbusters“, „Mad Max“ oder „Das Leben des Brian“.
„Heidi“ ist wieder frei

Die FSK weist darauf hin, dass die Liste der SPIO nicht fehlerfrei ist. Manche Titel, etwa „Heidi in den Bergen“, wurden bei der Erstveröffentlichung nicht auf ihre Feiertagstauglichkeit geprüft und galten somit als „nicht feiertagsfrei“, was mittlerweile aber nachgeholt wurde. Auch Filme wie „Die Feuerzangenbowle“ und „Mary Poppins“ sind mittlerweile feiertagsfrei.
Auch wenn es nur noch selten vorkommt, wurden einige nennenswerte Filme der letzten Jahre nicht für stille Feiertage freigegeben:
- Hardcore
- Das Belko Experiment
- Atomic Blonde
- Kingsman – The Golden Circle
- The Strangers: Opfernacht
- Rambo: Last Blood
- The Sadness
- Evil Dead Rise
Guck ruhig deine schweinischen Filme, Gott sieht nicht alles

Mach dir keine Sorgen, falls du dir am Karfreitag mit „Her mit den kleinen Engländerinnen“ und „Die liebestollen Dirndl von Tirol“ einen gemütlichen Filmabend machen wolltest. Zwar gelten beide Titel offiziell als „nicht feiertagsfrei“, doch sofern du sie nicht mit einem Beamer von außen an dein Haus projizieren wolltest, steht deinem Filmvergnügen nichts im Wege.
Die Feiertagsfreigabe ist nur für öffentliche Vorführungen entscheidend, also für Kinos oder eben Open-Air-Events. Das TV-Programm, das Angebot von Streamingdiensten und deine eigene Filmsammlung sind davon also nicht betroffen. Bevor du aber zu einem Freudentänzchen ansetzt, solltest du noch weiterlesen!
Tanzverbot: Wie „Footloose“, nur anders!

An Karfreitag sollst du eigentlich den Tod von Jesus betrauern, somit sind Tanzveranstaltungen eigentlich nicht vorgesehen. Das weiterhin geltende Tanzverbot wird jedoch immer weiter zurückgeschraubt, gerade im Norden Deutschlands darf in vielen Städten schon ab 21 Uhr wieder getanzt werden. Weiter im Süden ist das Tanzverbot noch ausgedehnter, hier darf man auch am Gründonnerstag und teilweise bis zum Ostersonntag nicht tanzen.
Wie schon bei den Filmen handelt es sich bei diesem Verbot um eine Vorgabe für öffentliche Veranstaltungen. Zu Hause kannst du so viel tanzen, wie du willst – und dabei sogar „Tanz der Teufel II – jetzt wird noch mehr getanzt“ sehen, einen weiteren Film ohne Feiertagsfreigabe.